Gewerbesteuerrechner

Die Gewerbesteuer wird auf die Ertragskraft des Gewerbebetriebes erhoben. Besteuert werden gemäß Einkommensteuerrechts gewerbliche Unternehmen wie gewerblich tätige Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Freiberufler oder andere nichtgewerbliche selbständige Tätigkeiten unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Eine Kapitalgesellschaft ist ein Gewerbebetrieb unterliegt immer der Gewerbesteuer. Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe werden nur besteuert, wenn sie im Handelsregister eingetragen sind oder der Umsatz, der mit gewerblichen Dienstleistungen erzielt wird, 5.000 Euro übersteigt. Für natürliche Personen und Personengesellschaften ist ein Freibetrag von 24.500 Euro zu berücksichtigen.

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Gewinnertrag:

Euro
Hebesatz:


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Gewerbesteuer

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